gemische,
das
,
auch
der
;
-/-n
.
1.
›Mischung, Gemischtes‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Henisch (
Augsb.
1616
):
Gemische / Sprewe / Hechßel vnd Haber durcheinander / farrago.
2.
mit Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Gemeindeeigentum: ›Teilhabe am gemeinsamen Weiden auf Gemeindeland‹.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1656
):
das was in gemeinen bärgen antrifft, soll ein jeder was der gemischen ordnung ist, sich underwerfen.
Ebd. (
1648
):
söllend alwegen die gemischen gemeinlich abfaren und nit [...] ir vich wider übrigen gemischen willen da lassen.