gemerkezeichen,
das
.
›Kennzeichen, Siegel‹;
zu  1.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
60, 14
(
osächs.
,
1542
/
70
):
die sollen die probieren, wo die am gehalt vormöge des artilels, inen deshalb zugestellet, recht befunden, mit der stadt gemerke zaichen.