gemeingeld,
das
.
›Abgabe, Steuer, die der Gemeinschaft, Gemeinde für bestimmte Leistungen entrichtet wird‹;
vgl. (
die
2.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
ain jeder angesessener und behauster [soll] sein gemaingelt drei pfenning [...] dem richter schuldig zu erlegen sein.