gemeindewasser,
das
.
›Gewässer der Gemeinde‹;
zu  1.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 583, 20
(
schwäb.
,
1588
):
Nachdem auch von alter herkommen, daß sich die gehensater und beywohner deß vischens in den gmaindwassern der herrschaft Brandenburg enthalten sollen, lassen wirs bei demselben auch noch bleiben.