gemeindewase,
die
;
Gw zu
mhd.
wase
›grasbewachsene Erdfläche, Rasen‹
().
›der Gemeinde gehörende Wiese‹;
zu  1.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1577
):
Eß soll keiner vor Georgy sein vieh uff die gemeindwaßen oder gaßen treiben.