gemeindewald,
der
.
›der Gemeinde gehörender Wald‹;
zu  1.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1580
):
Ist der müller ein gemeinsmann, giebt man ihm holz zu bauen und zu brennen, auch zu dem mühlwerk und kändlen, wo ers anders in gemeindwäldern finden kann.