gemar,
der
;
–/-en
;
zu
mhd.
gemare
›Hilfe leistender Nachbar‹
().
›kleiner Bauer, der (aus Mangel an eigenen Mitteln) mit einem andern zusammenarbeitet, z. B. bei der Nutzung von Zugtieren oder Geräten‹.
Wortbildungen:
gemarschaft
›Pächtergemeinschaft‹ (16. Jh.).

Belegblock:

Argovia (
halem.
,
1416
):
es wär daz ein einiger man ein pflugzug het, oder zwen gemaren ein pflugzug hettind.