gemachmüle,
die
;
–/-n
.
›Hausmühle, die Bauern zu ihrem eigenen Hausbedarf gestattet ist‹;
vgl. (
das
2.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
Welche auch gemachmihlen ze haben vorgonstigt, die sollen sich derselben allein zu ihrer haußnotdurft gebrauchen.