gelernt,
part. Adj.
›gebildet, gelehrt‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Das volk list nichts, lernet nichts [...] wöllen auch nit gelernt sein.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
der [munich] hat auch angeschickt mit der ketzerey und doch nicht muegen prawchen von wegen der gelerntten lewt zu Wien und im lannd.