geleitsfrei,
Adj.
›frei von der Pflicht, Geleit zu nehmen oder zu zahlen‹;
vgl.  14.

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1675
):
Der admodiatarius soll an allen unseren zollstetten aufem land zoll und gleits frey sein von aller der wahr, die in diesem hauß fabriciert [...] wirdt.
daß frömbde und anderstwo fabricierte wahren nit in die ballen oder under die wahr, so in diesem hauß [...] fabricirt, eingepackt und allso mit gefährd zoll und gleits frey fortgebracht werden söllind.