gelegensam,
Adj.
›sich darbietend, passend‹;
vgl. (part. Adj.) 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
eß sollen jährlich in der gegent Spittäll ain pantaidung auf ainen tag, da es dem herrn abten zu Neuburg gelegensamb sein wiert, gehalten werden.
Ebd. (
m/soobd.
,
3. Dr. 17. Jh.
):
daß [...] der ordentliche gesezte richter zu Krieglach auf einen ihme gelegensamen tag alhero komen, nach befund der sachen die verbrecher abstrafen [soll].