geldstrafe,
die
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.Vorwiegend Urkunden und Rechtstexte.
Syntagmen:
die g. ausrichten / bezalen / erlegen / zuerkennen
.Belegblock:
alles bei arbitrarie gelds- oder leibsstrafen und rechtliger erstattung des schadens.
Bergkmeister hat von alterhero vor sich keine geldtstrafen.
so solte solch geltstraff halp Sachssen und halp Hessen gepuren.
leib- und geltstraff über die verbrecher.
Vatter und muoter ist erlaubt, für ire noch ledige bey sich habende söhn und döchtern [...] geltstrafen ußzurichten.
der wurde nit allain umb geltstraf, sonder hoher nach seinem verdienen und gestalt der sach gestraft werden.
darnach soll dieselb mit der geltstraf gehalten werden und darzuͦ nüt destminder dry tag und nächt mit brot und wasser büetzen und abdienen.
ein gepürliche gelt- oder lybsstraf zuͦ erkennen, nach dem einer [...] gesündet möcht haben.