geldleihen,
das
.
›das Verleihen von Geld, die Gewährung von Kredit‹;
zu (
das
1,  2.

Belegblock:

Nyberg, Birgittenkl.
2, 269, 5
(
schwäb.
,
um 1535
):
Vnd was vnns ein guͤnstiger genediger schirmherr [...] mit geldleihen oder anderm fand wir in alzeit willig.
Dietz, Wb. Luther .