3
geilen,
V.
›jn. entmannen, kastrieren‹;
zu  3.
Bedeutungsverwandte:
 5,
2
; vgl.  6,  7, , ,  2.

Belegblock:

Luther, WA Tr. (
um 1540
):
'Aufm Concilio zu Nicäa,' sprach D. M. L., 'ist hart verboten, daß sich Niemand selbs geilen soll
[Äquivalent zu lat.
castrare
]
, denn ihr viel aus großer Ungeduld, da sie die Unzucht und Brunst so plagte, haben sich selbs mit Gewalt gegeilet, auf daß sie geschickt und tüchtig möchten bleiben zu Kirchenämtern und die Pfründe möchten behalten [...]'.
Voc. Ex quo, C
226
(
15. Jh.
):
Castrare geylen, heylen alcz man dem fihe tuͤd [...] gailen als man dem fich tuͦt [...] lippen, .i. testiculos ab aliquo priuare.