gei|tafern,
die
;
–/
auch
.
›Landschenke, Landgasthaus‹;
zu .

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
2. H. 16. Jh.
):
Da aber mer gaitafern oder weinschengken im gericht befunden, sollen dieselben dem gemainen landgerichts gebrauch nach den hofwein anzunemben nicht exempt sein.