gehau,
der
,
gehäue,
das
;
–/
auch
+ Uml.
1.
›ausgehauenes Waldstück‹.

Belegblock:

Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1456
):
so man das selbe holz ushuͥwe und gehoͧwe da wurden, so understuͦndensich die von Althain mit irem vihe darin zuͦ tryben und ir gehoͧwe damit zuͦ wuͤsten.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 73, 12
(
schwäb.
,
um 1650
):
Welcher einen acker, wißen oder jungen gebannten gehaw abfrötzt, mit rossen oder vieh, der soll jedesmals umb 1 fl. gestrafft [...] werden.
2.
›aus geschlagenen Bäumen bestehender Schutz gegen den Feind, Verhau‹.
Bedeutungsverwandte:
 2.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
so raumten die veinde zu zeiten daz gehew oder geheg auf, und machten in den weg dardurch.
3.
Teil einer Mühle, ›Mühltrichter‹.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 80, 18
(
schwäb.
,
1587
):
nemblich die gehew und tröglin darunder an den gärb- und mahlmuhlen für abrönnen und dermaßen uber einander gericht werde, daß daß korn oder großmehl sonst nirgends hin dan mitten durch des gangs steinloch in den lauf fallen möge.