gehalter,
der
.
›verschließbarer Kasten, Behälter, Aufbewahrungsort‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
(
der
3; vgl.  3.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
nachdem soliche taglon in die puchslein eingezelt werden, so ist ein laden oder gehelterlein darzu vorhanden, dorein man die alle mitsampt der swartzen büchsen setzt.
Müller, Stadtr. Ravensb.
192, 16
(
oschwäb.
,
1382
):
es sint die zunftmaister und der rat gemainlich in ain komen [...] von der fischer wegen, die her lebent fische bringent und die in die gehalter land.