gehör,
das
;
-s/–
.
1.
›der Hörsinn, das Gehör, die Hörfähigkeit‹; mehrfach im Orientierungsfeld mit anderen Sinnesfähigkeiten, wie (
das
), , (
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Alberus, Barf. (
Wittenb.
,
1542
):
Bruder Simon [...] gab einer alten Vetteln jr gehoͤr wider.
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
92, 15
(
Frankf.
1535
):
der selb (rauch) ist gar schedlich / bringt das gegicht in die glider / vnd nimpt das gsicht vnd gehoͤr.
Schein, NA
7, 11
(
Leipzig
,
1621
;
Straßb.
1632
):
Daß man die zweene Soprani oder Discante in Tenoren verwandele / eine Octav niedriger / wird dem gehoͤr auch nicht vnannehmlich sein.
Franck, Decl.
353, 40
(
Nürnb.
1531
):
Derhalb sey der eben so wol incontinenes / der seinem geruch / geschmack / gehoͤr vnd gesicht volge.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
der Zimbrecht Hosser [...] zaigt an, daß er achtzig jar alt were und gieng im am geher ab.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ohrenartzet / der an den ohren oder dem gehoͤr hilfft.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
secht / wie die Gehoͤrlose [...] jhr Gebett verrichten / vnd ihnen das Gehoͤr auffgehet.
Ein Mann ware lange Zeit seines Gehoͤrs beraubt.
Sudhoff, Paracelsus (
1527
/
8
):
oftmals ein monstrum vulnus wird in den oren, so die selbige region getroffen wurd des gehoͤrs.
2.
›das Hören, Anhören, Zuhören‹; als Metonymie: ›das Gehörte‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Denn solch gesicht und gehoͤre, wo es in ein hertz koͤmpt, so vol und reiche guͤter bringet.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
144, 5
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Anschnidt thuet niemandt dan der verordnete schichtmeister in gegenwertiger gehoer des steigers.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1605
):
Allein durchs Ghoͤr der Ohren, | Glaubt man dir sicherlich.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
Denn dis wort von dem gecreutzigten Sohn GOttes ist ein gehoͤre der wort des Glaubens.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
darab vil leut beschwerd hetten und dardurch an dem gehör verhindert wurden.
Wackernell, Adt. Passionssp. Vsp.
1756
(
tir.
,
1530
/
50
):
Herr, wer gelaubt unsern geher.
3.
phras.:
jm. gehör geben / verleihen
›jn. anhören‹;
gehör finden
›gehört werden‹;
des gehörs nicht haben
›kein Gehör finden, nicht gehört werden‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
E. 16. Jh.
):
Aber sie wolten ihme kein geher geben.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
der [Gesandte] fand aber daselbst schlecht Gehoͤr.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
magk kommen, wir hetten auch des gehörs nicht.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
Ottocar wolte ihnen weder gehoͤr noch antwort mehr geben.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
als ich mich dessen auch nicht annehmen noch gehör geben wollen.
Heidegger. Mythoscopia
66, 26
(
Zürich
1698
):
haben wir der Traumen Nachts zuwenig / daß wir auch wachend ihnen Gehoͤr verleyhen solten?
4.
bedeutungsverwandt zu ; anschließbar an 3.