gehöhen,
V.
›jn. / etw. erhöhen, erheben‹.
Gegensätze:
 2.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
so kan Steffan Gospersdorff der schult nicht gehochen noch niederen, sunder muß das noch also gezeugen mit richter und schöpfen, als recht ist.