gegründet,
part. Adj.
Belegblock:
so er gegründte vnd mercklich vrsach fünde der angezeigten beschwerung.
Ebd.
184, 33
: Es moͤgen auch vbergaben [...] vss redlichen gegründten vrsachen [...] abgetriben vnd aberkant werden.
Kein Theil in der ganzen Philosophia wahr zu nennen / in welchem er nicht mit maͤnniglichs erstaunen gegruͤndet wahr
(›wissend, beschlagen sein‹).
Dieselben all haben kain gewisse veraynigung noch gegrúndte schrift noch glawblich kundschafft jrer ketzerey.