gegichte,
die
;
-Ø/–
;
zu
mhd.
gegiht
›Bekenntnis‹
(; zum möglichen Zusammenhang mit
gegicht
s. d.).
›Bekenntnis, Aussage‹.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1434
):
wa ieman den andern beklagt [...] vnd der ein teil der gegichte vngichtig ist vnd dar vmb die hant vff hat vnd schweren wil vnd der ander teil im die hand nider schlahet, mag er denne beweren die ansprache.