gegenschwager,
der
;
-s/-er
+ Uml.
Bezeichnung für ein schwägerliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen 2 Männern, die Schwestern zu Ehefrauen haben.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen f. (
halem.
,
1646
):
Gegenschwäger mögend gegen ein anderen weder kundschafft reden, noch urtheil sprechen.