gegeneinander,
Adv.
1.
›wechsel-, gegenseitig, gegenüberstellend‹.
Syntagmen:
g. halten / setzen / stellen
.

Belegblock:

Luther, WA (
1547
):
Wer Christum hoͤret, den hoͤret er wider. Denn sie kennen sich gegennander.
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
5, 12
f.(
Frankf./M.
1563
):
wenn wir die zeiten recht ansehen / und alles gegen einander halten / so werden wir befinden / daß wir der Gaben und gnaden zehen haben.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
160, 8
(
omd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
alßdann soll der marscheider die stufen in hangends und liegendts gegeneinander uber schlagen.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
mehr nicht werden wir gegeneinander gewinnen / als daß unser beyder Ritter und Knechte erschlagen werden.
Karnein, Salm. u. Morolf
325, 5
(
srhfrk.
, Hs.
um 1470
):
Morolff der mere helt gut | die czwelff cappelan er uff hup. | er trug sie zu einer steins want, | er schrenckte sie uber einen huffen | gegeneinander alle sant.
Andreae. Ber. Nachtmal
68v, 2
([
Augsb.
]
1557
):
Dise drey zeugnus gegeneinander gehalten / lehren vns / das es nichts dann ain lauter Menschlicher gedanck sey.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
der bracht einnemen und ausgeben gegeneinander in ein puech.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1495
):
sind von wortt ze wortt gegeneinander gleich lauttend gecollacioniret.
Dietz, Wb. Luther .
2.
›einer gegen den andern (in feindlicher Absicht)‹.
Syntagmen:
g. kämpfen / streiten
.

Belegblock:

Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
offt wurden sy miteinander aufflaynig und zwayig geneinander und wider einander.
Spechtler u. a., Frnhd. Rechtstexte
1, 43, 16
(
moobd.
,
1524
):
Wann Zwo, oder mer personen sich mit Fräfeln, gebärden, wortten oder gethaten gegeneinannder stellen.
Piirainen, Igl. Bergr.
39, 33r
(
slow. inseldt.
,
16. Jh.
):
wo zway lechen zu krieg ligen, gegeneinannder, vnd gwint ains das annder.