Ferner sollen die fleischhacker alles inslet auch das gefülwerch und heut so sie das ganz jahr lösen den burgern daselbst für andern [...] volgen und zuestehen zu lassen schuldig sein.
Ermelte vleischhacker sollen auch al ir gefüllwerch, heüt und fell den lederern, schuestern und camerguetsarbaitern bei disem wesen und an auslendige frembde ort nichts verkaufen.