gefülwerk,
das
.
›Fellwerk, Pelze, Häute (als Futter von Kleidungsstücken)‹;
zu  4.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1615
):
Ferner sollen die fleischhacker alles inslet auch das gefülwerch und heut so sie das ganz jahr lösen den burgern daselbst für andern [...] volgen und zuestehen zu lassen schuldig sein.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
Ermelte vleischhacker sollen auch al ir gefüllwerch, heüt und fell den lederern, schuestern und camerguetsarbaitern bei disem wesen und an auslendige frembde ort nichts verkaufen.