gefrieren,
gefriesen,
V., unr. abl.
– Das
-s-
wird erst im 15. Jh. durch
-r-
zurückgedrängt.
›frieren; durch Frost zusammengehen, gefrieren, festfrieren‹.
Syntagmen:
unpersönlich ohne Ergänzung;
das wasser
(Subj.)
g
.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
23, 31
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Das eis mag man stucken [...] und stracks in die gruben schütten, wann es am härtesten gefreust.
Ebd.
249, 36
:
soll es der bauernregel nach 40 nacht hernach gefrieren.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
die grün segpaum gefriesen und lassen sich nit schneiden im winter.
wenn die kelt an geet, so es will gefriesen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
desselben jars am freitag vor sant Jorgen viel ein schnee und schneiet vast und gefros vast.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1430
):
das eis gefror und schnee locket.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
gewermtez wazzer gefreuset sneller zuo eis wan kaltez.
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
1676
(
moobd.
,
A. 15. Jh.
):
Auch sehen wir dikch das wasser gefriesen vnd vellet offt ain sne auf daz eys.