gefar,
die
;
-Ø/-en
.
1.
›Arglist, Hinterlist, Betrug, Missbrauch, Übervorteilung‹;
vgl.  1.
Phraseme:
ane gefar
›aufrichtig, treu, gutwillig‹.
Bedeutungsverwandte:
(
der
2, (
die/das
1, (
die
1, .
Syntagmen:
g. brauchen / spüren / treiben / unterlassen
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1560
):
darin man sie ires willens walten laßen und gar kein gefahr darunter gebraucht werden soll.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
58
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Beneben dem ist unvorpoten, das ein jeder nach gelegenheit seiner gefar, muhe und arbeit ein zimlichen gewin nehme.
Sappler, H. Kaufringer
17, 5
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
si hett got lieb mit ganzer kraft, | mit luterm herzen oun gevar.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
E. 15. Jh.
):
des wurdens hernach innen, das er von in ze vil mit gevar eingenomen hett wol 137 guldin.
Ebd. (
schwäb.
,
um 1478
):
in sollicher pfleg er sich mercklicher grosser untreu und gefar gebraucht [...] hat.
Ebd. (
schwäb.
, o. J.):
das den glaubigern zuͦ nachtail, gefarr oder betrug raiche mecht.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
sollen sie das brot als vierer leib, pfenwert, helbert, allezeit besonder setzen und damit ganz kein gefahr treiben.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1537
):
Doch das dieselben abgewechselt und hierin kain gefar triben, dann welche daz täten und ergrifen, wurden irem verdienen nach höchlich gestraft.
Jörg, Salat. Reformationschr.
620, 17
(
halem.
,
1534
/
5
):
ward jn summa kein gfar underlassen vor und nach den gmeynden / bis je der secter tant fürbrach.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
aber die knecht honds in bösem ufgenommen, als ob wir das mit gfar ton haͤttid.
Wyss, Luz. Ostersp.
3337
(
Luzern
1571
):
Alls er [man] mir starb, ist yetz on gfar | Diser zytt vier vnd achzig jar.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
das ist miner ainfold schuld und soldt nyemants in ubel zugenessen noch mir fur gevar peweist werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1. Dr. 18. Jh.
):
Welcher rain und markstain umbpaut oder mit gefar ausgrueb und umbsezt, der ist zu wandl der herrschaft verfallen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1494
):
den ist darin zu erlauben [...] zu gewinnen dachholz und spanholz ôn gevar.
2.
›drohendes Unheil, Bedrohung, Gefährdung‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
(
die/das
2, (
die
2.
Syntagmen:
die g. ausstehen; in der g. sein / stehen / stecken; jn. vor der g. behüten; die äusserste / grosse / sichere g
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Die in Gefahr seynd / pflegen zu sagen: Wir stecken im holen Weg.
Wer der Gefahr frisch vnter Augen gehet / dem entweicht sie.
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. Weibe (
Wolfenb.
1593
):
O nein, Habt nur einen guten muth. Es hat kein gefahr.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
47, 114
(
Magdeb.
1608
):
Fuͤrwar ein Thor derselbig war / | Der lieber ausstund all gefahr.
Rosenthal. Bedencken
27, 14
(
Köln
1653
):
da wir nit nur ohn allen Fall / sondern ohn alle Beschwaͤrnuß vnd Gefahr heilig vnnd selig sein werden.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
daß die Hispanier / welche von solcher Gefahr nicht eins seyndt gewarnet wordenn / mit boͤsen Blutgaͤngen / vnd dem Rotlauff beschmeyst [...] worden.
Perez, Dietzin
1, 208, 16
(
Frankf.
1626
):
nahm mir derowegen vor / damit ich nicht allein blieb vnd in die Gefahr der Melancholey gerieth / zu einem Dantz zu gehen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
158, 22
(
omd.
,
1554
/
1633
):
wie man der gefahr der arbeiter, so die durchschläge machen, undt anderer möchten vorkommen, daß sie zum wenigsten in gefahr gesetzt, alß es möglichen undt gesein kann.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Noht / Gefahr und tausend Angst zielt | auf uns von allen Seiten.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. f.(
osächs.
,
1523
/
4
):
das er seins leibs und guts in gefahre muß gehn vor demselben manne.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Bitt Gott fuͤr vns, habt vns in acht, | Die wir in Gfahr seyn Tag vnd Nacht.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Solt ich die Statt setzen in gfahr | Vnd darzu auch die gantz Gemein | Vnd verschonen des liebsten dein.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
weil sie [...] aus einer grossen gefahr sich errettet sahen.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Dem Leib für Krankheit und Gefahren | Gesund erhalten und bewahren.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
je mehr ich mich eilete und beflisse, den Leuten auß den Augen, mir aber auß dem gelächter, gespött vnd gefahr zu entkommen, je mehr ich [...] in die brühe gerathen.
Chron. Augsb. 8, 72, anm. (
schwäb.
, zu
1560
):
in was grosser gfahr vnnd noth die Lyflender stecken.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
Alß solches verricht / vnd nun kein gefahr mehr verhanden war / segelten wir froͤlich mit vollen Seglen.
Wyss, Luz. Ostersp.
10277
(
Luzern
1545
):
was wend ir wetten, etwas gfar | oder etwas seltzamen list | inen begegnet von Jesu Crist.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
wo etwan dem gottshausz oder markt ain gefahr oder noth anstuende.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
7, 10
(
mslow. inseldt.
,
1569
):
So śollen dieśe Leütth, śo den Bihnen nach gehen, oder Ane gefahr finden, keinen Baum auff dieśer Stadt grunndt vnnd Boden abhauen.
Peil, a. a. O.
59, 489
;
264, 117
;
516, 311
;
532, 801
;
540, 1058
;
546, 1244
;
640, 4186
;
683, 5561
.