gefangenschaft,
die
;
-Ø/-en
.
›Gefangenschaft, Arrest, Gefängnis‹.
Urkunden, Rechtsschriften.
Syntagmen:
g. auferlegen; jn. vor der g. bewaren, jn. mit g. abstrafen; ewige / mertägige / nächtliche g
.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
wer bringet euch in diese Gefangenschaft?
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Wann ditz sint die sún der gegent die do waren auffgestigen von der geuangenschaffte.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
16. Jh.
):
zaigt der amtsburgermeister ahn, daß ain armer sünder in der gefangenschaft.
Lindqvist, K. v. Helmsd.
2711
(
halem.
, Hs.
um 1435
):
Do hie vor in Egipten land | Mitt starken grÿmmen denstes band | Die juden in gevangen schafft | Gekestÿet wurden manigfalt.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1688
):
widrigenfahls soll ein solcher knecht oder magdt ohn alle ghad mit 24stündiger gefangenschafft abgestrafft werden.
Ders., Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1609
):
so habendt wir hiemit gesetzt und geordnet, dz man sich deßen gentzlich muͤssigen und überheben sölle, by straaf der gfangenschaft.
Ebd. (
halem.
,
1651
):
Es sollend auch keine ungewohnte gfangenschaften gebraucht, sonders solche arme leüt in rechter landtsgewonlicher verwahrung enthalten werden.
Heidegger. Mythoscopia
60, 11
(
Zürich
1698
):
dann ins gemein werden beschriben [...] See-Stuͤrm / Gefangenschafften / Kriege / Blutbaͤder.