gefärlichkeit,
gefärlichheit,
die
;
-Ø/-en
.
1.
›Arglist, Betrug, Unaufrichtigkeit‹;
Urkunden, Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
(
die
1, (
die/das
1, (
die
1.
Syntagmen:
g. brauchen / offenbaren
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
42, 16
(
Magdeb.
1608
):
So duͤrffe man nicht widder gewissen handelen / vnd grossem betruge vnd gefehrligkeit vnterworffen sein.
Laufs, Reichskammergo.
103, 27
(
Mainz
1555
):
und soll darin kein gefehrlichkeyt gebraucht werden.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Dieselben soͤllen bey jren eyden die gerechtigkeyt vnd warheyt [...] furdern vnd durch keinerley geferligkeyt mit wissen vnd willen verhindern oder verkern.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Es wer dann das der schuldner ein vnnütz vngloubhafftig man wer / der sich vor offt diser geverlicheit geprucht het.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
ob aber jemands mit ainicherlai geverligkait oder on not verzug, soll zu pueß zwir so vil wert geben.
2.
›Bedrohung, Gefährdung, Gefahr, Schaden‹;
Bedeutungsverwandte:
 1, (
die
2, (
die/das
2, (
die
2.
Syntagmen:
die g. bedenken / erleiden / lieben / verhüten / vermeiden; grosse / hohe g
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Eher man Buͤndnuͤssen macht / muß man alle beschwerden vnd die fuͤrstehende Gefaͤhrligkeit wol bedencken.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Frankf.
1545
):
Damit zeygt Dionysius an, daß in solchem hohen Stand auch hohe Gefehrlicheyten weren.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
29, 8
(
Frankf./M.
1568
):
Vnd ander Wahr hie vngenannt / | Die fuͤhr ich eyn vnd auß dem Land / | Mit grosser sorg vnd gfehrlichkeit.
Anderson u. a., Flugschrr.
5, 5, 30
([
Zwickau
]
1524
):
verhuͤt auch alle geferlicheit der mensche͂.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
das du vns durch dein gnad vnd macht, | Beschuͤtzt vnd bewart hast die nacht, | Vor des Teuffels list vnd boßheit, | Vnd vor aller gefehrligkeit.
Logau. Abdank.
167, 26
(
Liegnitz
1651
):
Man ist doch jmmer in gefaͤhrligkeit unter falschen Bruͤdern.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
zu vermeiden allerlay verdachts, gevarlichait, sorg und unrats, der aim rat gegen dem ausschuß und der gemaind daraus entsteen möcht.
Köbler, Ref. Nürnberg
141, 12
(
Nürnb.
1484
):
so dieselb parthey In sorgen vnd geuerlichheit stuͤnd.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
156
(
Nürnb.
1517
):
do steet die seel in geferligkeit.
Sachs (
Nürnb.
1551
):
Was wolt ir euch denn wiederumb | Geben in kriegs gefehrligkeyt?
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
so man in künftig zeit solcher rebellion [...] ind anderer der stat vorsteender gefarlichaiten sicher sein [...] will.
Ebd. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
dann er mit gemainer statt Augspurg wider des kaisers und des reichs feindt auch vil gefarlichkait und verfolgung erlitten hat.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
dieweil kain andere gefärligkait vorhanden, sein sie widerumb abgeschaiden.
Bachmann, Haimonsk. (
halem.
,
1530
):
mich dunckt, wir ryttend inn grosse gefărligkeyt.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
zaiget im darneben an, was gevärligkait im und allen Teutschen [...] hernach volgen würd.