gefärlichkeit,
gefärlichheit,
die
;-Ø/-en
.Urkunden, Rechtstexte.
Syntagmen:
g. brauchen / offenbaren
.Belegblock:
So duͤrffe man nicht widder gewissen handelen / vnd grossem betruge vnd gefehrligkeit vnterworffen sein.
und soll darin kein gefehrlichkeyt gebraucht werden.
Dieselben soͤllen bey jren eyden die gerechtigkeyt vnd warheyt [...] furdern vnd durch keinerley geferligkeyt mit wissen vnd willen verhindern oder verkern.
Es wer dann das der schuldner ein vnnütz vngloubhafftig man wer / der sich vor offt diser geverlicheit geprucht het.
Syntagmen:
die g. bedenken / erleiden / lieben / verhüten / vermeiden; grosse / hohe g
.Belegblock:
Eher man Buͤndnuͤssen macht / muß man alle beschwerden vnd die fuͤrstehende Gefaͤhrligkeit wol bedencken.
Damit zeygt Dionysius an, daß in solchem hohen Stand auch hohe Gefehrlicheyten weren.
Vnd ander Wahr hie vngenannt / | Die fuͤhr ich eyn vnd auß dem Land / | Mit grosser sorg vnd gfehrlichkeit.
verhuͤt auch alle geferlicheit der mensche͂.
das du vns durch dein gnad vnd macht, | Beschuͤtzt vnd bewart hast die nacht, | Vor des Teuffels list vnd boßheit, | Vnd vor aller gefehrligkeit.
Man ist doch jmmer in gefaͤhrligkeit unter falschen Bruͤdern.
zu vermeiden allerlay verdachts, gevarlichait, sorg und unrats, der aim rat gegen dem ausschuß und der gemaind daraus entsteen möcht.
so dieselb parthey In sorgen vnd geuerlichheit stuͤnd.
do steet die seel in geferligkeit.
Was wolt ir euch denn wiederumb | Geben in kriegs gefehrligkeyt?
so man in künftig zeit solcher rebellion [...] ind anderer der stat vorsteender gefarlichaiten sicher sein [...] will.
dann er mit gemainer statt Augspurg wider des kaisers und des reichs feindt auch vil gefarlichkait und verfolgung erlitten hat.
dieweil kain andere gefärligkait vorhanden, sein sie widerumb abgeschaiden.