gefälverweser,
der
.
›Abgabenverweser‹;
zu  5.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
75, 31
(
rhfrk.
,
1687
):
wie auch die rahmenzinße von denen wüllenwebern und duchscherern zue Heydelberg fleißig einfordern, davon die helfte landschreiberey Heydelberg gefällverweßern und die übrige helfte dem centgraffen nacher Schrießheim zue überliefern.