gedächtniswürdig,
Adj.
›denkwürdig, erinnerungswert‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1535
):
Dardurch das römisch reich sich mehr | Und auch sein kayserliche ehr | Gedechtnuß-wirdig aufferwachs.
Ebd. (
Nürnb.
1551
):
wenn du abscheidst von der erdt, | So bleibt dein nam gedechtnuß-wirdig.