gebürig,
Adj.
›jm. auferlegt‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
,  12.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
5, 537, 23
(
preuß.
,
1508
):
auch in bedacht genomen wurd, denjhenigen, welchen wege und stege zu bessern geburig, darczu gehalten werden.