gebölder,
das
.
›Gelärme, Getöse, Tumult‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Sexauer, Schrr. in Kart.
241, 2
(
Basel
,
um 1510
):
sol der kuchinmeister versehen, das daselbst kein stimm / gebölder / gerúsch oder gelöff geschehe.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 17. Jh.
):
Dieweilen auch eine geraume zeit here [...] in dem veld neben andern gebölden und mutwillen unter denen unterthanen selbe und ihren dienstbothen wider oftbeschehene verboth in schwung gehen.