gebräude,
zu
gebräude
›was auf einmal zusammen gebraut wird, zum Brauen bestimmt ist‹ (
).
›festgesetzte, auf einmal zu brauende Menge Bier‹.
Belegblock:
Helbig, Qu. Wirtsch.
3, 77, 12
(
md.
,
1478
):
doch das sie das nicht weytter denn zcu iren gebrewden in dem stetchin gebrauchen.