gebotgeld,
das
.
›Gebühren für die Ladung zum Gericht‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
g. geben
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
vur die 2 knecht das gebodergelt.
Mitzschke, UB Bürgel (
thür.
,
1428
):
daz dy keyn gebotgeilt, heyschegeilt, helffegeilt nach gewergeilt nyhe gegebin habin nach gebe sulen nach alder gewonheid.