gatterzins,
der
.›Zins, der nur durch das Hofgatter gereicht wird und den der Besitzer selbst holen (lassen) muß‹;
Belegblock:
nach dem sich die Burger dieser stat in entrichtung yrer eygen Gatter vnd haus zins / der wirdigung od’ vber teurung des goldzs / hoch beschwert haben.