gastvolk,
das
.
›Fremde, Auswärtige, bes. Arbeiter‹;
zu  1.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
daß nun hinfür keiner der untertanen gastvolck noch ander personen für sich selbst und zu iren aignen nuz und verwendung in iren der untertanen zinshölzern wenig noch vil nit hacken noch verwenden sollen.