gastlehen,
das
;
–/-Ø
.
›an einen Ortsfremden vergebenes Lehen‹;
zu  1.

Belegblock:

Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 262, 40
(
schwäb.
,
1453
/
4
):
von den höffen und gastlehen 73 malt.