gasthalter,
(auch mit Uml. des Grundwortes)
der
;-s/-Ø
.Belegblock:
Die gasthalter, wein-zäpfer und wirthe [...] sollen niemand außerhalb ihren fremden gästen in ihren herbergen halten.
Es solle auch kein gasthalter, wirth oder andere an einem sonntag oder heiligen tag des morgens [...] keinem burger, einwohner oder dienstverwandten zum getränck zulaßen.
Da aber von den gastheltern oder den weinschencken [...] etwas der gleichen von inen bestelt were, mögen sy es denselben ohne gefahr wohl zu hauß tragen.