gasthalter,
(auch mit Uml. des Grundwortes)
der
;
-s/-Ø
.
›Wirt, Gastwirt, Gastgeber‹;
zu  4.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Die gasthalter, wein-zäpfer und wirthe [...] sollen niemand außerhalb ihren fremden gästen in ihren herbergen halten.
Ebd. (
mosfrk.
1593
/
4
):
Es solle auch kein gasthalter, wirth oder andere an einem sonntag oder heiligen tag des morgens [...] keinem burger, einwohner oder dienstverwandten zum getränck zulaßen.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1595
):
Da aber von den gastheltern oder den weinschencken [...] etwas der gleichen von inen bestelt were, mögen sy es denselben ohne gefahr wohl zu hauß tragen.
Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Do vorbrante der wert rudiger genant, und was eyn gasthelder, unnd sin hussfrowe.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 49
;