gasterei,
die
;
–/-en
.
›Gastmahl, Essen, Gelage, Bewirtung‹;
vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
 1, , ,  2, .
Syntagmen:
eine g. halten; zu einer g. gehen; eine grosse / köstliche g
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
105, 1953
(
Magdeb.
1608
):
Man sagt das ein Hund batt / | Den andern das er esse satt / | Jn seines Herren Gasterey.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Gasterei halten oder daß ein freund die andere bißweilen zur mahlzeit berufet.
Dedekind/Scheidt. Grob.
186, 32
(
Worms
1551
):
Es ist bey vilen gesten sitt / | Daß sie gemeinklich tragen mit / | (Damit sie wol mit ehren bstehn / | Wann sie zu gastereyen gehn).
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1594
):
da aber imandt zu hochtzeitten oder gastereyen etwas besunders und besser bier, dann es ins gemein gebrawen wirdt, zu haben begeret.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
werdet ir das nicht lassen, euere gastereye und zusammengehen, so wil der rath den wirdt mit den gesten uffheben.
Sachs (
Nürnb.
1544
):
Der ritter richtet zu gar frey | Ein köstlich grose gasterey.
Ebd. (
Nürnb.
1560
):
Daß die maid dest williger seyen, | Weil wir haben vil gastereyen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
im paurenkrieg giengen die gastereien zu Rotweil umb.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1560
):
Auf montag [...] hat herr Anthoni Fugger seinem son [...] ain große gasterei und kostlich bancket [...] gehalten.
Wyss, Luz. Ostersp.
3, 171, 39
(
Luzern
1596
/
7
):
Er sol ouch haben [...] Ruͤstung sampt credenz, silbergeschir vnd was fuͤr gastery vonnoͤten.