garzinsig,
Adj.
phras.:
ein gut garzinsig machen
›Zins für ein Gut bezahlen, das Gut schuldenfrei machen‹;
vgl.  2.
Nur mosfrk. belegt.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1506
):
da der man oder frawe das gut ligen ließen und nicht garzinsig machten.
wer seines guts ausgehen wil oder mud were und ligen liesse, der solle es garzinsigh machen.