gartenacker,
der
;
–/-Ø
.
›Acker mit Gartenrecht‹; zu (
der
).

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1495
):
aufwerts durch ainen graben zwischen dem hofholz und Männerstorffer hölzer bis zu den Zehen joch gartenackern bei dem Langholtz.