gantfertigung,
die
;
–/-en
;
Grundwort zu
mhd.
vertigunge
›Ausstattung, Ausfertigung des Briefes, Übergabe‹
().
›Ausfertigung eines Briefes über eine Versteigerung‹;
zu .

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 23, 46
(
schwäb.
,
1574
):
sollen die darzu gehörigen gantvörtigungen oder brieff jederzeit in eins erbarn rats canzley uffgericht [...] werden.