gabhochzeit,
die
.
›Hochzeit, bei der der Gast das Hochzeitspaar beschenkt und seine Zeche nicht bezahlt‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1668
):
Sodann [...] soll der missbrauch der gaabhochzeiten [...] abgethon und dem hochzeiter oder hochzeiterin [...] nit erlaubt sein, an solchen offentlichen mahlzeiten mehrers als hernach ausdruckenlich benannte persohnen zu gastieren oder auszuehalten.