gabbrief,
der
;–/
auch -Ø
.Belegblock:
Rennefahrt, Statut. Saanen
112, 9
(halem.
, 1454
): das unser gabbrief und unser fry lantrecht bestan sol.
Mell u. a., Steir. Taid.
252, 7
(m/soobd.
, 2. H. 16. Jh.
): Die burger des markts daselbs haben laut derselben fürgebrachten gabbrief und confirmation von erzherzogen Carl zu Österreich etc. außgeund einen perkfridt auf hundert schrit rund herum.
Schwäb. Wb.
6, 1941
; Öst. Wb.
3, 942
.