gabbrief,
der
;
–/
auch
.
›Urkunde über eine Schenkung‹; als Metonymie ›Inhalt einer Schenkungsurkunde‹;
vgl.  13.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1454
):
das unser gabbrief und unser fry lantrecht bestan sol.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
2. H. 16. Jh.
):
Die burger des markts daselbs haben laut derselben fürgebrachten gabbrief und confirmation von erzherzogen Carl zu Österreich etc. außgeund einen perkfridt auf hundert schrit rund herum.