günstigen,
V.
›jn. begünstigen, jm. einen Vorteil gegenüber einem anderen verschaffen‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
So geschiecht auch vil, das Richter vnd vrteyler die missetetter guͤnstigen vnd [...] das recht verlengern.