gültig,
Adj.
1.
›gültpflichtig, abgabepflichtig‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
155, 28
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Wo [...] die mühle auch wohl zugerichtet und ganghaftig und das getreide güldig ist, mag man einen müller uff die vierte metz annehmen.
2.
›hochpreisig, teuer; einen bestimmten Wert habend‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, , .

Belegblock:

Skála, Egerer Urgichtenb.
211, 13
(
nwböhm.
,
1577
):
An schaffen. 3½ schaff. vngefer 3f. gultig.
Ebd.
219, 11
:
An gewantig so er gestoln vnd Zu sein antheil bekommen, sey vngefer 6.f. gultig geweßen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Guͦltig tewer [...] Das getraid behalten / biß es guͤltig oder werth wirdt [...]. Gültige thewr weyher fisch.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
15. Jh.
):
ob ain wïrt wein furtrüg in stüczen [...], die sullen offen sein und das recht mass haben; tät er das nicht, so mugen im die trinker ain pfenning in ain tuech pinten, wie gultig der ist, den sol er ver guet haben.
3.
›möglich, erlaubt, richtig, zutreffend, rechtmäßig‹.
Bedeutungsverwandte:
,  6, , .
Wortbildungen:
gültigkeit
›Rechtskräftigkeit‹ (a. 1560).

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Guͤltig. wichtig. Fuͤglich. [...]. Vernuͤnftig. Rechtmessig.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
17, 27
(
Frankf./M.
1626
):
si ist das e [...] von vns außgelassen worden: Welches vnsers ermessens auch wol guͤltig seyn kan.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Bringet dieser dritter Theil [...] an tag ein wichtiges / uͤberall guͤltiges / und ungemeines compendium parallaxium.
dieser Bericht ist in allen sorten der Zeit / und Bewegung guͤltig.