gülthaftig,
Adj.
›abgabepflichtig (von Gütern)‹;
zu (
die
2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Mon. Boica, NF.
2, 1, 55, 21
(
nobd.
,
1464
):
allein hab ich hernach beschrieben die klein man lehen [...], die auch gern guͤlthaftig damit wuͤrden, als [...].
Ebd.
136, 5
:
Peter hat ein guͤtlein; ist sein freye aygen gewest, und hat sich gulthaftig und hindersesz der herrschaft gemacht.
Ebd.
268, 29
.