gültbrief,
der
.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
[weilen] die creditores dardurch [...] betrogen worden, als solle hinförters weder schultheiß nocht gericht [...] keine gültbrief noch handschriften erkennen und ichtwas verhipothesiern.
Wann ein schuldner synem schulthern oder glaubiger pfandswyse in stellet gultbriefe oder zins verschreybung.
sollen die zwantzig gulden [...] in eine buchsen oder laden zuesammen gelegt, und wann man eine summ beyeinander, etwan ein gültbrief damit eingelöst [...] werden.
Furter ist abgeret der koufbriefen und gultbriefen und anderer briefen halb úber ligende guter in der herschaft wisend, die sollen gevertiget werden an den gerichten.
vmbs gellt wend wir kein gülltbrieff kouffen.
es sol och niement guͥltbrief machen, damit ainer sin wib moͤcht enterben gevaͤrlich.