gänshut,
die
.
›Amt des Gänsehütens‹;
zu .

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 595, 39
(
schwäb.
,
1588
):
Auf deß hailigen Sanct Thomaß tag sollen durch die herrschaft und ain ersam gericht sambt den burgermaistern alle huetten verlihen und verdingt werden, erstlich daß rindervieh [...] zum 6. die genßhuet.