gänshirte,
der
.
›Gänsehirt‹;
zu .
Syntagmen:
einen g. haben / halten
.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
358, 11
(
thür.
,
1525
):
sullen der hoffman und sine nachwer einen genßhirten halten.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1513
):
Soll man hinfür einen gemeinen genßhirten haben und welcher genß zu Bartenbach haben will, der soll die sollichem hirten fürschlagen.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 50
;